Benutzungsreglement

Benutzungsreglement für die Schützenstube Höhe

1. Grundsatz, Aufsicht
Die Schützenstube, welche über ca. 70 Plätze verfügt, dient der Durchführung öffentlicher und privater Anlässe.
Die Schützenstube liegt in der Zuständigkeit der Schützenstubenwartin und untersteht der Aufsicht der Schiessplatzkommission.

2. Benutzungsberechtigte
Zur Benützung der Schützenstube sind berechtigt:
-Privatpersonen
- Vereine mit Sitz in der Schweiz
- Firmen mit Geschäftssitz in der Schweiz
- Behörden und Kommissionen mit Sitz in der Schweiz
Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Benützung der Schützenstube nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

Schulklassen werden nur unter Aufsicht ihres Lehrers,
Jugendgruppen nur in Begleitung eines Leiters zugelassen.
An Gruppierungen mit extremer Gesinnung wird die Schützenstube nicht vermietet.

3. Reservation
Reservationen der Schützenstube sind bei der Schützenstubenwartin anzumelden, welche
hiefür einen Belegungskalender führt. Dieser Kalender hat folgende Angaben zu enthalten:
- Mieter
- Verantwortliche Person
- Datum des Anlasses
- Übernahme- und Rückgabezeit
Der Schlüssel zur Schützenstube wird bei der Übergabe abgegeben.

4. Nutzung und Haftung
Die Benützer sind gehalten, die Schützenstube, das Mobiliar und Inventar sowie die Umgebung mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln.
Der Mieter besorgt die Trocknungs- und
Handtücher, die Abwaschlappen sowie das Cheminéeholz.
Für jeden Anlass ist gegenüber der Schiessplatzkommission eine verantwortliche Person zu bezeichnen.
Diese haftet solidarisch für alle Sach-und Personenschäden, die die Benutzungsberechtigten oder
Besucher des Anlasses verursachen.
Die Schiessplatzkommission kann für keinerlei Schäden haftbar gemacht werden.

5. Übernahme und Rückgabe
Der/die Verantwortliche hat die Schützenstube nach Absprache mit der Schützenstubenwartin persönlich zu übernehmen.
Die Rückgabe erfolgt gemäss Absprache. Für verspätete Rückgabe, ungenügende Reinigung oder fehlendes Inventar wird
dem/der Verantwortlichen in Rechnung gestellt.
Rückgabe des Inventars in gereinigtem Zustand.
Abwaschmaschine gemäss Bedienungsanleitung. Nach Reinigung offen lassen.
Das Kühlbuffet und der Tiefkühler sind nach dem Betrieb auszuschalten, zu reinigen und die Schubladen offen zu lassen.
Bestuhlung gemäss Plan.
Die Heizung ist vor dem Verlassen auf Stufe Frostwächter (*) zu stellen.

Das Mietobjekt (Räume, Gänge, sanitäre Einrichtungen) sind vom Mieter nach der Benützung selbst zu reinigen (Feuchtreinigung).
Das Reinigungsmaterial wird zur Verfügung gestellt.
Abfälle (auch jene rund ums Schützenhaus) sind durch den Mieter zu entsorgen.
Nachträgliche Entsorgung von Abfall oder Reinigung von Räumen wird dem Mieter belastet.
Für Sach- und Personenschäden aller Art haftet der Mieter.
In allen Räumen ist rauchen nicht gestattet.

6. Benutzungsentschädigung
In der Benutzungsgebühr ist die Benützung des Geschirrs, Mobiliars, Strom- und Wasserbezugskosten enthalten.
Die Benutzungsentschädigung beträgt:

Privatpersonen und auswärtige VereineCHF 250.00.-
DorfvereineCHF 150.00.-
Mitglieder der Schützenverein Rudolfingen, Trüllikon, WildensbuchCHF 150.00.-
Schützenvereine pro TagCHF 75.00.-

Weitere Kosten

Ersatzkosten für Inventargegenständegemäss Inventarliste
Zuzätzlicher Arbeitsaufwand pro StundeCHF 35.00.-

9. Inkrafttreten
Vorstehendes Reglement tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Es ist jeder Reservation als Vertragsbestandteil beizulegen.